Ein Gefahrensymbol ist ein Piktogramm, das zusammen mit einer bestimmten Gefahrenbezeichnung einen ersten, leicht erkennbaren Hinweis auf die Gefahren gibt, die von einem Gefahrstoff ausgehen (siehe auch: Gefahrstoffkennzeichnung).
Weitere Informationen für den Umgang mit den damit gekennzeichneten Stoffen geben die R- und S-Sätze, mit denen alle Verpackungen der als Gefahrstoff eingestuften Stoffe gekennzeichnet werden müssen.
Innerhalb der Europäischen Union sind die Richtlinien und Vorschriften für die Vereinheitlichung und Anbringung von Gefahrensymbolen im Anhang II der Richtlinie 67/548/EWG, in der Gefahrstoffverordnung enthalten. Die Standardisierung und Kontrolle obliegt dem European Chemicals Bureau (ECB). Für Kanada ist das Workplace Hazardous Materials Information System (WHMIS) gültig.
Die Richtlinie 67/548/EWG wurde durch die am 31. Dezember 2008 veröffentlichte EU-Verordnung über die Einführung des global harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)[1] abgelöst. Mit diesem seit 1992 durch eine UN-Kommission erarbeiteten System werden die Warnsymbole für Gefahrstoffe als GHS-Gefährdungssymbole neu definiert und weltweit vereinheitlicht. Somit ist die Gültigkeit der bisherigen Gefahrensymbole mit ihren Gefahrenhinweisen (sowie der R- und S-Sätze) auf die im GHS festgelegten Übergangsfristen begrenzt. Stoffe müssen demnach parallel zur Umsetzung der REACH-Verordnung bis Dezember 2010 nach GHS gekennzeichnet werden. Für Lagerbestände kann darüber hinaus noch eine Übergangsfrist bis 2017 genutzt werden.
Die Gefahrensymbole bilden 3 Gruppen, wobei für die Kennzeichnung eine Hierarchie zu beachten ist:
Feuer |
Gesundheit |
Umweltschutz |
|||||
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E |
Explosionsgefährlich |
T+ |
Sehr giftig |
|
|
N |
Umweltgefährlich |
F+ |
Hochentzündlich |
T |
Giftig |
||||
F |
Leichtentzündlich |
|
C |
Ätzend |
|||
O |
Brandfördernd |
Xn |
Gesundheits-schädlich |
Xi |
Reizend |
|
|
Wenn 2 Symbole aus einer senkrechten Linie zutreffen sollten, wird nur das am
weitesten oben Stehende verwendet. In der Gruppe „Gesundheit“ gilt das auch von
links nach rechts, aber mit der Ausnahme, dass C neben T bestehen bleibt, wenn
es sich um einen CMR-Stoff handelt
(krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender
Stoff).
Somit ergeben sich maximal 4 Symbole für einen Gefahrstoff (Beispiel: Chrom(III)-Chromat: O, T, C, N[2]).
Gefahrensymbol |
Bedeutung |
---|---|
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E |
Gefahr: Stoffe, die unter bestimmten Bedingungen explodieren können. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter F+, F und O beschrieben werden; in diesen Fällen müssen diese Symbole nicht zusätzlich angegeben werden. Handhabung: Schlag, Stoß, Reibung, Funkenbildung und Hitzeeinwirkung vermeiden. |
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F+ |
Gefahr: Selbstentzündliche Stoffe, leichtentzündliche gasförmige Stoffe, feuchtigkeitsempfindliche Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten. Handhabung: Kontakt mit Zündquellen/Gefahrenquellen (Luft, Wasser) vermeiden. |
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F |
Gefahr: Selbstentzündliche Stoffe, leichtentzündliche gasförmige Stoffe, feuchtigkeitsempfindliche Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten. Handhabung: Kontakt mit Zündquellen/Gefahrenquellen (Luft, Wasser) vermeiden. |
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O |
Gefahr: Stoffe, die brennbare Stoffe entzünden können oder ausgebrochene Brände fördern und so die Brandbekämpfung erschweren. Handhabung: Jeden Kontakt mit brennbaren Stoffen vermeiden. |
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T+ |
Gefahr: Nach Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut treten meist Gesundheitsschäden erheblichen Ausmaßes oder gar Tod ein. Schon weniger als 25 mg pro Kilogramm Körpergewicht können zum Tod führen. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter Xn, Xi und C beschrieben werden; in diesen Fällen müssen diese Symbole nicht zusätzlich angegeben werden. Handhabung: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen. |
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T |
Gefahr: Nach Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut treten meist Gesundheitsschäden erheblichen Ausmaßes ein; 25–200 mg pro Kilogramm Körpergewicht können tödlich sein. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter Xn, Xi und C beschrieben werden; in diesen Fällen müssen diese Symbole nicht zusätzlich angegeben werden. Jedoch bleibt gemäß RL 67/548 EWG die Kennzeichnung mit C neben T bestehen, wenn letztere auf krebserzeugender, mutagener oder teratogener Wirkung beruht. Handhabung: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen. |
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Xn |
Gefahr: Bei Aufnahme in den Körper können diese Stoffe Gesundheitsschäden verursachen. Handhabung: Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch Einatmen der Dämpfe, vermeiden und bei Unwohlsein den Arzt aufsuchen. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter Xi beschrieben werden; in diesen Fällen muss dieses Symbol nicht zusätzlich angegeben werden. |
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C |
Gefahr: Lebendes Gewebe, aber auch viele Materialien werden bei Kontakt mit dieser Chemikalie zerstört. Von so gekennzeichneten Stoffen können zusätzlich noch die Gefahren ausgehen, die unter Xn und Xi beschrieben werden; in diesen Fällen müssen diese Symbole nicht zusätzlich angegeben werden. Handhabung: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
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Xi |
Gefahr: Stoffe mit Reizwirkung auf Haut, Augen und Atmungsorgane; kann Entzündungen verursachen. Handhabung: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut und Augen vermeiden. |
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N |
Gefahr: Bei Freisetzung in die Umwelt kann eine Schädigung des Ökosystems sofort oder später herbeigeführt werden. Handhabung: Je nach Gefährdungspotential nicht in Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen lassen. Besondere Entsorgungsvorschriften beachten! |
Gefährlichkeitsmerkmal |
Bedeutung |
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Gefahr: R 42 „Sensibilisierung durch Einatmen
möglich.“ R 43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.“ Handhabung: R 42: Jeglichen Kontakt durch Einatmen von
Gas/Dampf/Rauch/Aerosol vermeiden. Beispiele: Nickel und seine
Salze |
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Gefahr: Stoffe sind krebserzeugend, wenn sie beim Einatmen,
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut Krebs erregen oder die
Krebshäufigkeit erhöhen können. Handhabung: Kontakt mit dem Körper vermeiden – auch Verschlucken oder Einatmen. Bei Kontakt umgehend den Arzt aufsuchen. Beispiele: Nickel und seine
Salze |
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Gefahr: Stoffe sind erbgutverändernd, wenn sie bei
Einatmen,
Verschlucken oder Aufnahme über die Haut vererbbare genetische Schäden zur
Folge haben oder deren Häufigkeit erhöhen können. Handhabung: Kontakt mit dem Körper vermeiden – auch Verschlucken oder Einatmen. Bei Kontakt umgehend den Arzt aufsuchen. Beispiele: Colchicin Kaliumdichromat Phenol |
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Gefahr: Stoffe sind fortpflanzungsgefährdend
(reproduktionstoxisch), wenn sie bei Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
über die Haut nichtvererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervorrufen
oder deren Häufigkeit erhöhen (fruchtschädigend) oder eine
Beeinträchtigung der männlichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit
zur Folge haben können. Handhabung: Kontakt mit dem Körper vermeiden – auch Verschlucken oder Einatmen. Bei Kontakt umgehend den Arzt aufsuchen. Beispiele: Blei und Bleiverbindungen Kohlenstoffmonoxid Toluol |