Warnzeichen

Warnzeichen dienen der Kennzeichnung von Hindernissen und Gefahrstellen, an denen Gefährdung z. B. Anstoß-, Quetsch-, Sturz- oder Stolpergefahr oder die Gefahr des Fallens von Lasten, besteht.

Nach DIN 4844-2 sind Warnzeichen mit dem Kennzeichnungsbuchstaben W eine Untergruppe der Sicherheitszeichen. Demgegenüber spricht man bei der Kennzeichnung gefährlicher Stoffeigenschaften nach Richtlinie 67/548/EWG (Gefahrstoff) von Gefahrensymbolen, beim Transport nach ADR (Gefahrgut) von Kennzeichnung der Gefahr. Hierbei sind die Piktogramme an die Warnzeichen angelehnt. Die Warnzeichen an Fahrzeugen heißen Gefahrzettel.

Warnung vor einer Gefahrenstelle

Warnung vor feuergefährlichen Stoffen

Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen

Warnung vor giftigen Stoffen

Warnung vor ätzenden Stoffen

Warnung vor gefährlichen radioaktiven Stoffen (auf Umhüllung radioaktiver Strahler)

Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen

Warnung vor schwebender Last

Warnung vor Flurförderzeugen

Warnung vor gefährlicher elektrischer Spannung

Warnung vor gefährlicher optischer Strahlung

Warnung vor Laserstrahl

Warnung vor brandfördernden Stoffen

Warnung vor nicht ionisierender elektromagnetischer Strahlung

Warnung vor magnetischem Feld

Warnung vor Stolpergefahr

Warnung vor Absturzgefahr

Warnung vor Biogefährdung

Warnung vor Kälte

Warnung vor gesundheitsschädlichen oder reizenden Stoffen

Warnung vor Gasflaschen

Warnung vor Gefahren durch Batterien

Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre

Warnung vor Quetschgefahr

Warnung vor Kippgefahr beim Walzen

Warnung vor automatischem Anlauf

Warnung vor heißer Oberfläche

Warnung vor Handverletzungen

Warnung vor Rutschgefahr

Warnung vor Gefahren durch eine Förderanlage im Gleis

Warnung vor Einzugsgefahr